KassenSichV – die Kassensicherungsverordnung einfach erklärt

Kette mit Shloss - KassenSichV

KassenSichV? Fiskalisierung in Deutschland

Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) regelt alle Anforderungen, die an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme wie zum Beispiel Kassensysteme und Registrierkassen gestellt werden. Jeder Barumsatz – dazu zählen auch Zahlungen mit Girocard, Kreditkarte oder Gutscheinen – muss vor Manipulation geschützt sein.

Diese neue Verordnung wurde bereits 2017 beschlossen. Ab 1.1.2020 wird es dann ernst: Jede Registrierkasse in Deutschland muss ab dem Tag mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul, der so genannten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet sein.

Die KassenSichV ist erforderlich, weil bis heute einige Kassensysteme die technische Möglichkeit offenlassen, nachträglich Aufzeichnungen zu verändern und somit eine böswillige Manipulation erlauben. So gehen Jahr für Jahr mehrere Milliarden Euro Steuergelder verloren. Deutschland ist damit übrigens eines der letzten EU-Länder, in denen eine Fiskalisierung von Registrierkassen beschlossen wurde. In Österreich ist zum Beispiel 2017 eine ähnliche Verordnung, die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) in Kraft getreten.

KassenSichV und GoBD?

Die GoBD gilt weiterhin und regelt die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Da es sich bei der GoBD aber lediglich um eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums handelt, ist ein Schutz vor Manipulation der Transaktionen nun mit der KassenSichV auch gesetzlich geregelt.

Wie funktioniert der Manipulationsschutz?

Der Manipulationsschutz wird über elektronische Signaturen nach dem Prinzip der Blockchain realisiert: Jede Buchung erhält eine eindeutige, kryptographische Signatur, in der die davor stattgefundene Buchung mitverschlüsselt ist. Eine nachträgliche Veränderung einer Buchung würde dann durch nicht zusammenpassende Signaturen sofort auffallen, da das Erstellen einer gefälschten Signatur praktisch unmöglich ist. Diese Signaturen werden von der technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) erzeugt, die ab 1.1.2020 verpflichtend in allen elektronischen Aufzeichnungssystemen integriert sein muss.

Jede tSE muss zertifiziert werden. Die exakten Anforderungen und Spezifikationen dafür sind derzeit aber noch nicht endgültig festgelegt, daher ist zum aktuellen Zeitpunkt eine Zertifizierung noch nicht möglich. Mit der Festlegung der technischen Kriterien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betraut. Das BSI wird dann auch die Prüfung und Zertifizierung der Sicherheitseinrichtungen übernehmen. Als Eckdaten sind aber jetzt schon die drei wesentlichen Bestandteile, aus denen die tSE besteht, bekannt: ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine einheitliche digitale Schnittstelle.

Was ist eine Kassennachschau?

Die Finanzbehörde kann bereits seit 1.1.2018 eine unangekündigte Kassenkontrolle, die so genannte Kassennachschau durchführen. Werden im Rahmen dieser Überprüfungen Ungereimtheiten oder Mängel festgestellt, kann eine Außenprüfung folgen, wo der Untenehmer neu geschätzt und Steuern neu festgesetzt werden.

Übergangsfrist & Verschiebungen

Laut KassenSichV müssen alle elektronischen Registrierkassen bis 31.12.2019 um- oder aufgerüstet werden. Unter speziellen Bedingungen können alte Registrierkassen bis 2022 weiterverwendet werden. Im Hintergrund werden angeblich Erleichterungen bzw. Übergangsfristen verhandelt.

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