In Deutschland müssen alle digitalen Kassensysteme die Anforderungen der GoBD und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen.
GoBD ist eine Abkürzung und steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dieses Regelwerk legt fest, wie Geschäftsfälle, Belege und andere Unterlagen elektronisch erfasst und archiviert werden müssen. Sie stellt die Grundregeln für die buchhalterische Verarbeitung und Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen.
Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV), eine Erweiterung der GoBD, stellt spezielle Anforderungen an alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme sowie Registrierkassen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Belegausgabepflicht: Bei jedem Verkauf muss ein Beleg erstellt und dem Kunden angeboten werden.
- Pflichtangaben auf dem Kassenbon: Dazu gehören etwa Informationen zur Transaktion und zum Unternehmen.
- Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Diese dient dem Schutz vor Manipulation der Kassendaten.
- Kassenmeldepflicht: Jede Kasse muss registriert und gemeldet werden.
- Bereitstellung einer Export-Schnittstelle DSFinV-K 2.0 für die Überprüfung durch das Finanzamt: Das Kassensystem muss die Daten in einem für das Finanzamt lesbaren Format bereitstellen können.
ETRON onRetail erfüllt selbstverständlich sämtliche Anforderungen der GoBD und der KassenSichV, um eine gesetzeskonforme Handhabung und Datensicherheit zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu GoBD, KassenSichV, TSE und Co finden Sie in unserem entsprechenden Wissensartikel .