In Deutschland gibt es aktuell keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Unternehmen dürfen noch selbst entscheiden, ob sie eine elektronische Registrierkasse, ein digitales Kassensystem oder eine offene Ladenkasse verwenden. Die Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 geeinigt ab 2027 eine Registrierkassenpflicht einzuführen.
Was ist für die Registrierkassenpflicht genau geplant?
Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Registrierkassenpflicht in Deutschland eingeführt werden. Diese soll für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € gelten. Das wäre durchschnittlich ein monatlicher Umsatz von 8.333 €.
Noch unklar ist, ob die Grenze von 100.000 € den Gesamtumsatz oder nur die Barumsätze betrifft. Weiters ist unklar, ob Ausnahmen für bestimmte Branchen oder eine Übergangsfrist geplant sind.
Abschaffung der Bonpflicht
Ebenfalls geht aus dem Koalitionsvertrag hervor, dass die im Jahr 2020 eingeführte Bonpflicht wieder abgeschafft werden soll. Unternehmer wären damit nicht mehr verpflichtet, nach jedem Geschäftsfall einen Beleg auszustellen. Bereits heute ist es zulässig, Belege alternativ in digitaler Form (z. B. per E-Mail oder QR-Code) bereitzustellen, wodurch automatisch auch weniger Papier anfällt.
Pflicht zu bargeldlosen Zahlungen und digitaler Euro
Union und SPD planen laut Koalitionsvertrag und Berichten der Presse, dass Händler und Dienstleister künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten müssen. Ziel ist es, den Kunden eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr zu ermöglichen und zugleich die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen zu erhöhen um Steuerbetrug zu reduzieren. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen, wobei sowohl bestehende digitale Zahlungsmethoden wie Karten oder Mobile Payment als auch der geplante digitale Euro genutzt werden können. Der digitale Euro ist eine digitale Zentralbankwährung, die das Bargeld ergänzen, kostenfrei für Verbraucher nutzbar und sicher in der Abwicklung sein soll. Für Unternehmer bedeutet dies, dass Sie Zahlungen künftig nicht nur in Bargeld sondern auch digital akzeptieren und direkt über ihr Kassensystem verarbeiten müssen.
Befürworter & Kritiker der Registrierkassenpflicht
Aktuelle Regelungen
Bis zu der neuen Registrierkassenpflicht müssen Sie auf folgenden gesetzlichen Vorgaben achten:
Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
- TSE-Pflicht: Elektronische Kassensysteme müssen seit 2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
- Belegausgabe: Für jeden Geschäftsvorgang muss ein Beleg erstellt und ausgehändigt werden.
- Meldepflicht: Kassen sind beim Finanzamt zu registrieren (§ 146a AO).
- Verbot alter Kassen: Nicht aufrüstbare Systeme dürfen seit 2023 nicht mehr verwendet werden.
Lesen Sie unseren ausführlichen Wissensartikel zur KassenSichV sowie unseren Blogbeitrag zur Meldepflicht!
Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
- Offene Ladenkasse: Erlaubt, aber mit täglichen Zählprotokollen und vollständigen Kassenberichten.
- Unveränderbarkeit: Buchungen müssen vollständig, korrekt und manipulationssicher sein.
- Aufbewahrung: Alle Kassenunterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
Lesen Sie mehr unserem ausführlichen Wissensartikel zu den Vorschriften der GoBD!
Weitere Vorschriften
- Kassen-Nachschau: Finanzamt darf unangekündigt die Kassenführung prüfen (§ 146b AO).
Folgen für Unternehmen
Für viele Unternehmen bedeutet die geplante Registrierkassenpflicht und Pflicht zur bargeldlosen Zahlung, dass die bisher zulässige offene Ladenkasse künftig nicht mehr ausreichen wird.
Die offene Ladenkasse – ein Auslaufmodell
Die offene Ladenkasse ist eine Barkasse ohne technische Ausstattung zur Erfassung von Geschäftsvorgängen. Sie erlaubt eine manuelle Buchführung, bei der jeder einzelne Geschäftsfall händisch und unmittelbar in einem Kassenbuch dokumentiert werden muss.
Diese Methode ist zwar aktuell noch zulässig, bringt jedoch erhebliche Nachteile mit sich:
- Hoher Zeitaufwand durch manuelle Eintragungen
- Fehlende Manipulationssicherheit bei der Datenerfassung
- Strenge Dokumentationspflichten mit hohem Prüfungsrisiko
- Mindestens jährliche Kontrolle durch das Finanzamt
- Keine digitale Schnittstelle zur Buchhaltung oder Steuerberatung
Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung und wachsender Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen ist die offene Ladenkasse ein Auslaufmodell.
Lesen Sie mehr zu der Offenen Ladenkasse in unserem Wissensartikel zur Kassensicherheitsverordnung!
ETRON KASSENSYSTEME: DIGITAL, RECHTSSICHER & INTUITIV
Automatische Updates für volle Rechtssicherheit
Mit regelmäßigen, automatischen Software-Updates bleibt Ihre ETRON Kasse stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
GoBD-konform mit integrierter zertifizierter TSE
Die moderne ETRON All-in-One Kasse erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen – inklusive zertifizierter TSE und GoBD.
FAQ
Derzeit gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Kasse. Offene Ladenkassen sind weiterhin zulässig, bringen aber mehr Aufwand und weniger Rechtssicherheit mit sich. Wer jedoch eine elektronische Kasse nutzt, ist verpflichtet diese mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten.
Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Wissensartikel zur TSE.
Bisher ist noch nicht bekannt, wen diese Pflicht betreffen soll. Ob Selbstständige von der neuen Regelung betroffen sind, ist noch offen.
Seit Juli 2025 besteht in Deutschland eine Kassenmeldepflicht, wodurch jeder Unternehmer dazu verpflichtet ist seine Registrierkasse inklusive der TSE dem Finanzamt zu melden. Diese Anmeldung geschieht über die Plattform “mein Elster”.
Lesen Sie unseren Blogbeitrag zur Kassenmeldepflicht und schauen Sie sich unser Video zur Anmeldung von ETRON onRetail an.
Mit welchen Strafen bei einem Verstoß gegen die geplante Registrierkassenpflicht zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt. Im Rahmen der Kassensicherheitsverordnung muss man bei einem Verstoß mit Bußgeldern von 5.000€ bis hin zu 30.000€ rechnen.
Lesen Sie jetzt auch unseren Wissensartikel zur Kassensicherheitsverordnung.
Mit ETRON onRetail erhalten sie ein schnelles und benutzerfreundliche Cloud-basiertes TSE-Kassensystem welches jede gesetzliche Anforderung der KassenSichV sowie der GoBD erfüllt. Unabhängige Rechtsprüfer haben dies mit dem IDW PS880 Zertifikat bestätigt.
Unsere einfachste Kassensoftware “Kasse Start” mit allen Funktionen für die tägliche Arbeit, erhalten Sie für einen monatlichen Preis von € 19,80.
Links:
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 09.04.2025: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf
- Stellungnahme der DStV zum Koalitionsvertrag: https://www.dstv.de/
- Stellungnahme der DSTG zur Änderung der KassenSichV, 18.10.2024: https://www.dstg.de