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Seit 1. Januar 2020 ist die KassenSichV (Kassensicherheitsverordnung) für Kassensysteme in Deutschland vollständig in Kraft getreten. Das heißt alle Kassensysteme müssen über eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Zusätzlich ist die Meldung an das zuständige Finanzamt und ein neues Fiskalexportformat, das sogenannte DSFinV-K vorgesehen.
Bis spätestens 31. März 2021 galt in einigen Bundesländern als Übergangsfrist eine sog. “Nichtbeanstandungsregelung”. Ein Kassensystem, das nicht der KassenSichV (Kassensicherheitsverordnung) entspricht, wird also bis zu diesem Stichtag von der Finanz nicht beanstandet. Seit 1. April 2021 allerdings ist das “Kassengesetz scharf” und jedes Kassensystem muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.